Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland
Der Auslandsaufenthalt von Studierenden der Fakultät Wirtschaftswissenschaft soll grundsätzlich ermöglicht und gefördert werden. Wir unterstützen dies, indem Ihre im Ausland erworbenen akademischen Leistungen vom Lehrstuhl Arbeit, Personal und Führung anerkannt werden.
Allgemeine Informationen
Wir erkennen Leistungen auf Bachelor- und Masterniveau an, die eine verhaltenswissenschaftliche Grundlage beinhalten und im zeitlichen Umfang (Workload) mit unseren Modulen vergleichbar sind. Zudem sollte in den entsprechenden Modulen des Lehrstuhls noch keine Prüfungsleistung abgelegt worden sein.
Vor dem Auslandsaufenthalt
Grundlage der Anerkennung ist, dass Sie uns vor Ihrem Auslandsaufenthalt zur Abklärung eine E-Mail an zukommen lassen mit folgenden Angaben:
- Name der anzurechnenden Veranstaltung des Lehrstuhls
- Inhaltsangabe und Literaturliste, die Anzahl der Semesterwochenstunden sowie ECTS-Credits der ausländischen Veranstaltung
- Modalitäten der Prüfungsleistung an der ausländischen Universität (z.B. Klausur, mündliche Prüfung, Präsentation etc.)
- Sind Sie im Rahmen des ERASMUS-Programms im Ausland?
Bitte versenden Sie Ihre E-Mail erst, wenn Ihnen die Informationen vollständig vorliegen (keine Links!). Bei einem positiven Bescheid füllen Sie das ERASMUS-Learning-Agreement oder das Learning-Agreement des Lehrstuhls aus und legen es uns vor. Das von Prof. Dr. Wilkens unterschriebene Formular erhalten Sie schließlich zurück und nehmen es mit ins Ausland.
Nach dem Auslandsaufenthalt
Im ERASMUS-Programm: Legen Sie das ERASMUS-Learning Agreement zusammen mit dem Transcript of Records der ausländischen Hochschule dem Prüfungsamt vor.
Außerhalb des ERASMUS-Programms: Senden Sie das Learning-Agreement zusammen mit dem Transcript of Records der ausländischen Hochschule an . Wir bereiten das Anrechnungsformular zur Vorlage beim Prüfungsamt vor.