Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland
Der Auslandsaufenthalt von Studierenden der Fakultät Wirtschaftswissenschaft soll grundsätzlich ermöglicht und gefördert werden. Wir unterstützen dies, indem Ihre im Ausland erworbenen akademischen Leistungen vom Lehrstuhl Arbeit, Personal und Führung anerkannt werden.
Allgemeine Informationen
Wir erkennen Leistungen auf Bachelor- und Masterniveau an, die eine verhaltenswissenschaftliche Grundlage beinhalten und im zeitlichen Umfang (Workload) mit unseren Modulen vergleichbar sind. Zudem sollte in den entsprechenden Modulen des Lehrstuhls noch keine Prüfungsleistung abgelegt worden sein.
Vor dem Auslandsaufenthalt
- Modulbezeichnung und CP des im Ausland zu erbringenden Moduls.
- Modulbeschreibung des im Ausland zu erbringenden Moduls, idealerweise aus dem Modulhandbuch der ausländischen Hochschule inkl. Inhaltsangabe und Literaturliste, Anzahl der Semesterwochenstunden, ECTS-Credits, sowie Modalitäten der Prüfungsleistung an der ausländischen Universität (z.B. Klausur, mündliche Prüfung, Präsentation etc.)
- Vorausgefüllter Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen – ERASMUS-Programm oder bei Auslandsaufenthalt außerhalb des ERASMUS-Programms unser Lehrstuhl-seitiges Learning-Agreement
Nach dem Auslandsaufenthalt
Im ERASMUS-Programm: Legen Sie das ERASMUS-Learning Agreement zusammen mit dem Transcript of Records der ausländischen Hochschule dem Prüfungsamt vor.
Außerhalb des ERASMUS-Programms: Senden Sie das Learning-Agreement zusammen mit dem Transcript of Records der ausländischen Hochschule an . Wir bereiten das Anrechnungsformular zur Vorlage beim Prüfungsamt vor.